Corona-Edition: GVL für Freiberufler_innen

Die GVL handelt fix und weiß, wie sie Euch helfen kann. Aus Corona-Gründen entstehende finanzelle Notlage fährt sie mit Hilfsmaßnahmen im Rahmen ihrer sozialen Zuwendungen entgegen. Wahrnehmungsberechtigte, die ausschließlich freiberuflich tätig sind und durch Covid-19-bedingte Veranstaltungs- oder Produktionsabsagen Honorarausfälle erlitten haben, können eine einmalige Hilfe in Höhe von 250 Euro im Rahmen der sozialen Zuwendungen der GVL erhalten.

Mehr dazu hier!